Thunersee-HohgantThunersee-Hohgant

VERHALTENSREGELN

Generell
  • Wildschutzgebiete dürfen nur auf den bezeichneten Wegen und Routen begangen werden. Beachten Sie folgende Zeitspannen:
    • Im Grossteil der Gebiete vom 15. Dezember bis 7. August.
    • Ιm Gebiet nahe Lägerstutz-Winterröscht von Weih­nachten bis Ostern.
  • Das Betreten der Naturschutzgebiete ist ganzjährig verboten (Ausnahme: NSG Hohgant-Seefeld).
  • Beachten Sie die Schutzbestimmungen und Hinweistafeln vor Ort
  • Halten Sie sich nur am Tag im Gebiet auf.
  • Εntfachen Sie Feuer nur an den dafür vorgesehenen Orten.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Hunde. Führen Sie diese in den Wildschutzgebieten an der Leine.
  • Organisierte, kommerzielle Sport- und Freizeitveran­staltungen sind nicht gestattet. Ausnahme bilden ge­führte Wanderungen und Exkursionen.
  • Im Gemeindegebiet von Habkern ist die Ausübung von Orientierungslauf (OL) nicht gestattet.
  • Lassen Sie keinen Abfall liegen.

Spezielle Hinweise für den Sommer Sommer-Flyer »

  • das Parkieren ist gebührenpflichtig und nur auf folgenden Parkplätzen gestat­tet (signalisiert):
    • Lägerstutz
    • Saagiegg
    • Färrichegg
    • Schwarzbach
    • Vorder Nollen
  • das Entfachen von Feuer ist nur an den folgenden offiziellen Brätelstellen erlaubt:
    • Lägerstutz
    • Saagiegg
    • Färrichegg
    • Schwarzbach
  • Sammeln Sie Pilze jeweils nur vom 8. bis Ende eines Monates. Pro Person und Tag max. 2 kg. Beachten Sie die Regelungen der Natur- und Wildschutzgebiete (Absolutes Weggebot).

Spezielle Hinweise für den Winter Winter-Flyer »

  • Bleiben Sie auf den markierten Wegen und Routen.
  • Nehmen sie keine Abkürzungen – Sie verleiten andere dazu es ebenfalls zu tun.
  • Laufen Sie in den Wildschutzgebieten immer hinter einander auf dem Trail, nicht nebeneinander
  • Das Schneeschuhwandern bei Nacht/Vollmond ist nicht gestattet. Eine unproblematische Route wird derzeit gesucht und zu gegebener Zeit an dieser Stelle publiziert.
  • Schneeschuhwanderer gehören nicht auf die Langlauf-Loipe. Diese wird durch die Eisen an den Schneeschuhen beschädigt und behindert die Skater.
  • Vermeiden Sie unnötigen Lärm.
  • die Langlaufloipe ist kein Wanderweg – bitte benützen Sie die speziell präparierten Wanderwege "Maad" und "Hinterringg"
  • Keine Schlitten und Bobs auf und neben der Loipe.
  • Im Gemeindegebiet von Habkern ist die Ausübung von Hundesport inkl. Training verboten (z.B. Schlittenhunde).

Grundlagen

  • Wildschutzgebiete
    • Landschaftsplan (Nutzung und Schutz) 2003 der Einwohnergemeinde Habkern
  • Parkplatzbewirtschaftung/Diverse Bestimmungen
    • Baureglement der Einwohnergemeinde Habkern
    • Parkplatzreglement Einwohnergemeinde Habkern
    • Parkplatzverordnung Einwohnergemeinde Habkern

NEWS

Das Restaurant Jägerstübli ist täglich ab 10.00 Uhr geöffnet. Neu: Vermietung von Elektro-velos. Info »

Der Informationsflyer enthält wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt im Gebiet.         Sommer-Flyer »

Aktuell: Führer zu den Beobachtungswegen auf der Lombachalp. Info »