VERHALTENSREGELN
Generell- Wildschutzgebiete dürfen nur auf den bezeichneten Wegen und Routen begangen werden. Beachten Sie folgende Zeitspannen:
- Im Grossteil der Gebiete vom 15. Dezember bis 7. August.
- Ιm Gebiet nahe Lägerstutz-Winterröscht von Weihnachten bis Ostern.
- Das Betreten der Naturschutzgebiete ist ganzjährig verboten (Ausnahme: NSG Hohgant-Seefeld).
- Beachten Sie die Schutzbestimmungen und Hinweistafeln vor Ort
- Halten Sie sich nur am Tag im Gebiet auf.
- Εntfachen Sie Feuer nur an den dafür vorgesehenen Orten.
- Beaufsichtigen Sie Ihre Hunde. Führen Sie diese in den Wildschutzgebieten an der Leine.
- Organisierte, kommerzielle Sport- und Freizeitveranstaltungen sind nicht gestattet. Ausnahme bilden geführte Wanderungen und Exkursionen.
- Im Gemeindegebiet von Habkern ist die Ausübung von Orientierungslauf (OL) nicht gestattet.
- Lassen Sie keinen Abfall liegen.
Spezielle Hinweise für den Sommer Sommer-Flyer »
- das Parkieren ist gebührenpflichtig und nur auf folgenden Parkplätzen gestattet (signalisiert):
- Lägerstutz
- Saagiegg
- Färrichegg
- Schwarzbach
- Vorder Nollen
- das Entfachen von Feuer ist nur an den folgenden offiziellen Brätelstellen erlaubt:
- Lägerstutz
- Saagiegg
- Färrichegg
- Schwarzbach
- Sammeln Sie Pilze jeweils nur vom 8. bis Ende eines Monates. Pro Person und Tag max. 2 kg. Beachten Sie die Regelungen der Natur- und Wildschutzgebiete (Absolutes Weggebot).
Spezielle Hinweise für den Winter Winter-Flyer »
- Bleiben Sie auf den markierten Wegen und Routen.
- Nehmen sie keine Abkürzungen – Sie verleiten andere dazu es ebenfalls zu tun.
- Laufen Sie in den Wildschutzgebieten immer hinter einander auf dem Trail, nicht nebeneinander
- Das Schneeschuhwandern bei Nacht/Vollmond ist nicht gestattet. Eine unproblematische Route wird derzeit gesucht und zu gegebener Zeit an dieser Stelle publiziert.
- Schneeschuhwanderer gehören nicht auf die Langlauf-Loipe. Diese wird durch die Eisen an den Schneeschuhen beschädigt und behindert die Skater.
- Vermeiden Sie unnötigen Lärm.
- die Langlaufloipe ist kein Wanderweg – bitte benützen Sie die speziell präparierten Wanderwege "Maad" und "Hinterringg"
- Keine Schlitten und Bobs auf und neben der Loipe.
- Im Gemeindegebiet von Habkern ist die Ausübung von Hundesport inkl. Training verboten (z.B. Schlittenhunde).
Grundlagen
- Moorlandschaft Habkern-Sörenberg
- Kantonale Naturschutzgebiete
- Lokale und nationale Wildschutzgebiete
- Wildschutzgebiete
- Landschaftsplan (Nutzung und Schutz) 2003 der Einwohnergemeinde Habkern
- Parkplatzbewirtschaftung/Diverse Bestimmungen
- Baureglement der Einwohnergemeinde Habkern
- Parkplatzreglement Einwohnergemeinde Habkern
- Parkplatzverordnung Einwohnergemeinde Habkern



